Entgeltregelung

Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres sind bis zu ihrer Einschulung beitragsfrei.

Für die Betreuungsform Krippe und Hort ist ein Elternbeitrag in Höhe der städtischen Entgeltregelung zu entrichten.

Für alle Betreuungsarten mit Mittagessenangebot wird ein Essengeld 
von monatlich 30,- € pro Monat 
bzw. für Kinder ab dem ersten Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres 
von 40,- € erhoben.

Neues aus dem Paritätischen


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