Entgeltregelung

Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres sind bis zu ihrer Einschulung beitragsfrei.

Für die Betreuungsform Krippe und Hort ist ein Elternbeitrag in Höhe der städtischen Entgeltregelung zu entrichten.

Für alle Betreuungsformen wird ein monatliches Essensgeld erhoben:

- Krippenkind 30,- € pro Monat,

- Kindergarten oder Hortkind 35,- € im Monat.

Neues aus dem Paritätischen


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